Begleiteter Umgang

 

In Fällen konfliktreicher familiärer Beziehungen, die beispielsweise durch ungelöste Paarkonflikte, psychische Erkrankungen, Suchtproblematiken, Bindungsproblematiken und ähnlichem ausgelöst werden können, bieten wir nach Absprache mit dem ASD sowohl dem betroffenen Kind/Jugendlichen als auch den Umgangsberechtigten Hilfe in Form von professioneller Unterstützung, Begleitung, Beratung und Anleitung an.

Durch die Arbeit mit den Kindern/Jugendlichen und Umgangsberechtigten sollen folgende Grundziele erreicht werden:

  1. Dem Kind/Jugendlichen ermöglichen, den Umgang mit beiden Eltern zu erhalten.
  2. Sicherstellung des Kindeswohls, bei Kontakten in denen bestimmte Problemlagen, Befürchtungen oder Ängste bestehen, wie z.B. mangelnde Erziehungsfähigkeit, Vernachlässigung, Gewalt, Verdacht auf sexuellen Missbrauch, psychische Beeinträchtigungen, Paarkonflikte und Drogenkonsum
  3. Die Förderung der eigenen Identitätsfindung des Kindes/Jugendlichen. (Wer bin ich, woher komme ich, zu wem gehöre ich?)
  4. Entwicklung, Erhaltung oder Wiederherstellung der Beziehung und Bindung zwischen Umgangsberechtigten und Kind.
  5. Positive Erfahrungen und Interaktionen zwischen Kind und umgangsberechtigter Person ermöglichen.
  6. Befähigen der Beteiligten, die Besuchskontakte auch ohne Begleitung verantwortungsvoll durchzuführen.

Die Dauer für den Begleiteten Umgang werden – wenn nicht gerichtlich angeordnet – individuell zwischen ASD und Umgangsberechtigten abgestimmt und richten sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen und nach den Möglichkeiten der Beteiligten.